RFG Silke Beidenhauser
Jahrgang 1966
Nach dem Abitur Ausbildung für den gehobenen Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, anschließend Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster;
1993 erstes juristisches Staatsexamen; 1996 zweites juristisches Staatsexamen.
1996 bis 2000 Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen;
seit 2001 Richterin am FG Münster;
seit dem 01.01.2013 im Bundesvorstand des Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter